Filmförderung BKM und FFA

Ein Ausschnitt aus einem Textabsatz. Der Text ist teilweise verschwommen. Zu erkennen ist: „Kapitel 9. Kinoförderung“.
© AG Kurzfilm

Bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) kann man kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung beantragen. Die Regeln für die Vergabe legt eine Richtlinie fest.  

Das Filmförderungsgesetz (FFG) ist die Rechtsgrundlage für die Filmförderung durch die Filmförderanstalt (FFA).

Beide Förderungen sollen den deutschen Film als Wirtschaftsgut und Kulturgut stärken, auch international.

Die AG Kurzfilm tritt für den Kurzfilm in der Filmfördergesetzgebung ein.

Hinweis: An dieser Stelle geht es ausschließlich um die politische Diskussion der Filmfördergesetzgebung. Ausführliche Informationen zur Kurzfilmförderung gibt es hier