[FFA] Filmförderungsgesetz 2017-2021

© AG Kurzfilm
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Die AG Kurzfilm hat sich aktiv an der Neufassung des Filmförderungsgesetzes (FFG) zum 1.1.2017 beteiligt und dabei wichtige Verbesserungen erreicht:

  • Mit der neuen Längendefinition des Kurzfilms (bis 30 Minuten) kann ein breiteres Spektrum von Filmen Zugang zu Referenzmitteln erhalten. Es wird in Zukunft somit darauf verzichtet, Kurzfilm auf den Vorfilm zu reduzieren.

  • Die Zulassung einer deutsch untertitelten anstatt einer synchronisierten Fassung von Kurzfilmen ist eine überfällige Anpassung an die Produktionsrealität und an die Lebenswirklichkeit der deutschen Gesellschaft. Auch eine Verbesserung der Auswertungs- und Exportmöglichkeiten deutscher Kurzfilme könnte ein Effekt sein.

  • Kinobetreiber*innen können nun auch für Förderung für das Abspiel von Kurzfilmprogrammen beantragen. Das vereinfacht den Einsatz vielfältiger Kurzfilme und somit die Ansprache neuer Zuschauergruppen.

  • Ein wichtiger Schritt zur Erhaltung, Digitalisierung und Zugänglichmachung des deutschen Filmerbes ist mit der Ausweitung dieser Förderung auf Kurzfilme getan. Schließlich waren alle frühen Filme Kurzfilme. Aber auch viele Kurzfilme bis in die neuere Geschichte hinein müssen erhalten und dem Publikum weiterhin zugänglich gemacht werden – sei es auf Grund ihrer Erfolge oder ihrer Innovationen stilistischer, künstlerischer bzw. technischer Art.

Weitere Informationen:

Filmförderungsgesetz (FFG): http://www.ffa.de/ffg-2017.html
Festivalliste Kurzfilm (D.6 Kurzfilmförderung)
Hinweise und FörderreferentInnen Kurzfilm bei der FFA:
http://www.ffa.de/foerderbereiche-kurzfilm-1.html