Short Tiger

Vorraussetzungen:
Für den SHORT TIGER AWARD können sich deutsche Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 7:00 Minuten bewerben, die in besonderer Weise für einen Einsatz als Vorfilm auf der Kinoleinwand geeignet sind.

Eine Expert*innenjury entscheidet über bis zu fünf Preisträgerfilme und die Vergabe von Preisgeldern in Höhe von jeweils 5.000 Euro, zweckgebunden an die Vorbereitung oder Herstellung eines neuen Films.

Die SHORT TIGER Gewinner*innen werden im Frühjahr 2024 bekannt gegeben, eine Präsentation der Filme vor Kinobetreiber*innen soll danach bei Fachveranstaltungen wie z.B. beim Marché du Film in Cannes und der Filmkunstmesse 2024 in Leipzig erfolgen.

Einreichschluss: 30. November 2023

>> ACHTUNG:
Hochschulfilme müssen über German Films eingereicht werden.
Die Einreichung freier Produktionen erfolgt über die AG Kurzfilm.

Ausschreibung | Einreichformular Short Tiger 2024