Welche Unterstützung zur Finanzierung gibt es?

Foto (c) AG Kurzfilm
Foto (c) AG Kurzfilm
FÖRDERUNG DER FILMFÖRDERUNGANSTALT

❱❱ Abspiel von Vorfilmen im Kino
  • ein Antrag pro Leinwand pro Jahr (z.B. ein Kurzfilmabo)
  • anteilige Übernahme von Filmmieten, Werbe- und Transportkosten
  • Fördersumme: max. 2.000 € (80% der Gesamtkosten)

❱❱ Abspiel von originären Kurzfilmprogrammen im Kino
  • bis zu 3 Anträge pro Maßnahme und Leinwand
  • anteilige Übernahme u. a. von Kosten für Filmmieten, Moderation, Kuratierung, Werbe- und Transportkosten nach Vorlage der Rechnungen
  • Fördersumme: max. 2.000 € je Maßnahme (80% der Gesamtkosten)

❱❱ Medienpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei Filmprogrammen im Kino
  • Honorare Moderation, Vor- und Nachbereitung, Dolmetschen, Reisekosten, Fortbildung für LehrerInnen, rezeptive Filmarbeit (Lesungen, Workshops)
  • keine Antragstellung für Schulkinowochen möglich
  • Fördersumme: max. 5.000 € (80% der Gesamtkosten)
  • >> FAQ Medienpädagogische Begleitung (FFA)


GENERELL BEACHTEN:
  • Einreichtermine: 08.09.2023, 10.01.2024, 17.04.2024, 27.06.2024, 05.09.2024
  • Sitzungstermine: 15.11.2023, 13.03.2024, 12.06.2024, 11.09.2024, 20.11.2024
Anträge zur Förderung der Aufführung von Kurzfilmen im Kino können laufend gestellt werden. Späteste Einreichung für Anträge für das Folgejahr ist der 01.11.2023. Beachtet werde soll außerdem die Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Wochen (siehe FAQs Kurzfilm).


Ansprechpartnerin:
Margret Günzel
Kontakt: 030.27577-320 oder guenzel@FFA.de

www.ffa.de ❱❱ Online-Antrag zur Kinoförderung
❱❱ allgemeine Informationen gibt es unter FAQ

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FÖRDERUNG DER LÄNDERFÖRDERER

❱❱ Nordmedia
  • Förderung von Abspiel und Präsentation
    Zur Förderung des Abspiels und der Präsentation von kulturell anspruchsvollen Filmen (z. B. im Rahmen von Filmprogrammreihen, kleinen Filmtagen, Filmtourneeprogrammen, Filmabspielringen), insbesondere von Produktionen, die bereits mit Mitteln der nordmedia Fonds gefördert wurden, können Zuschüsse oder Darlehen vergeben werden. Antragsberechtigt sind die Veranstalter entsprechender Maßnahmen. Die Förderung kann bis zu 80% der förderfähigen Kosten betragen.
    Weitere Informationen gibt es hier

❱❱ Mitteldeutsche Medienförderung

  • Förderung von Abspiel und Präsentation
    Zur Förderung des Abspiels und der Präsentation von deutschen und europäischen Filmen, insbesondere von Projekten, die mit Mitteln der MDM gefördert wurden, können Zuschüsse oder Darlehen vergeben werden. Antragsberechtigt sind Betreiber von Kinos und Abspielstätten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Film- und Kinoverbände.
    Weitere Informationen gibt es hier