Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

"Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen den Schutz des Urheberrechts: Die Rechtsordnung gewährt den Urhebern und Werkmittlern Rechte, um die Ergebnisse des kreativen Schaffens zu kontrollieren und zu verwerten. Zugleich bestimmt das Urheberrecht die Schranken dieser Rechte: Sie regeln, welche Nutzungshandlungen gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf." (Webseite des BMJV)
Der nun vorliegende Regierungsentwurf sieht eine Ausweitung der zustimmungsfreien Nutzung u.a. von Kurzfilmen vor, was wir sehr kritisch beurteilen.

Referentenentwurf, Regierungsentwurf sowie Stellungnahmen anderer Verbände hier.

Unsere kurze Stellungnahme zum Regierungsentwurf:

Stellungnahme der AG Kurzfilm zum Regierungsentwurf