Der Kurzfilmkatalog GERMAN SHORT FILMS ist eine Datenbank für den deutschen Kurzfilm. Sie bietet eine kuratierte Auswahl deutscher Kurzfilme, ist Recherchewerkzeug und Sichtungsplattform. Der Kurzfilmkatalog versteht sich als wichtiges Instrument zur Vermittlung und Förderung des deutschen Kurzfilms im In- und Ausland. Er soll den Zugang zu hochwertigen Kurzfilmproduktionen erleichtern und die internationale Sichtbarkeit deutscher Kurzfilme stärken. Der Katalog umfasst inzwischen über 2.000 Filme, die seit dem Jahr 2004 aufgenommen wurden.

Dreimal im Jahr wird der Kurzfilmkatalog um neue Filme ergänzt. Die Aktualisierung orientiert sich an den internationalen Filmmärkten in Clermont-Ferrand und Berlin (Februar), Cannes bzw. Annecy (Mai) und Leipzig (Oktober) und ist mit der Präsentation der aktuellen Auswahl vor Ort verknüpft. Jährlich werden rund 100 neue Filme aufgenommen.

Vorschlagsberechtigt für den Kurzfilmkatalog sind die Mitglieder der AG Kurzfilm.

Die Daten und Informationen zu den Filmen sind öffentlich zugänglich.

Die Sichtung der Kurzfilme ist aber der auswertenden Filmbranche (Kurator*innen, Festivalvertreter*innen, Kinobetreiber*innen, Journalist*innen, Verleiher*innen, Filmankäufer*innen u.ä.) vorbehalten.

Außerdem steht ein kleinerer Teil des Katalogs Vertreter*innen aus dem Bildungsbereich zur Sichtung zur Verfügung. Das sind zum Beispiel Medienpädagog*innen, Fachlehrer*innen und Dozent*innen, die sowohl an Schulen als auch an weiterführenden Bildungseinrichtungen, die Filme zu Bildungszwecken im Unterricht, in Kursen bzw. in Vorlesungen einsetzen möchten. Der Zugang ist ausschließlich für die Recherche gedachte. Für Vorführungen (auch im Unterricht) müssen die Rechte bei den jeweiligen Rechteinhaber*innen eingeholt werden.

Für private Recherchen oder sonstige Zwecke können wir leider keinen Zugang zur Preview vergeben.

Filme, die mit   gekennzeichnet sind, stehen Vertreter*innen aus dem professionellen Bereich der auswertenden Filmbranche zur Verfügung. Eine geringere Anzahl an Filmen ist außerdem mit   gekennzeichnet.  Diese Filme können auch Vertreter*innen aus dem Bildungsbereich sichten.

Um sicherzustellen, dass die Nutzung des Katalogs dem Sichtungszweck entspricht und der Zugang nicht von unbefugten Dritten genutzt wird, muss die AG Kurzfilm die geplante Nutzung nachvollziehen können.

Nein, aus dem Sichtungsangebot leiten sich keine weiteren Nutzungsrechte wie öffentliche oder private Screenings, Vorführung zu Bildungszwecken, Downloads, Vervielfältigung usw. ab. Hierfür sind die Rechte über die in den Filmeinträgen angegebenen Kontakte gesondert einzuholen.

Nein, seit 2022 ist der Kurzfilmkatalog ausschließlich online verfügbar. PDF-Dateien der gedruckten Kataloge von 2004-2021 sowie Informationen zu den Sichtungskompilationen, die von 2006 bis 2020 erschienen, finden Sie hier.