Welche Unterstützung zur Finanzierung gibt es?
KINOPROGRAMMPRÄMIE DES BUNDES
Die Prämie mit dem Namen „Liebling Kino“, die von der FFA verwaltet wird, erweitert das bisherige Referenzförderungsmodell, das auf den Zuschauerzahlen für deutsche und europäische Referenzpunkte basiert.
NEU: Prämienpunkte auch für kulturell hochwertige Jahresprogramme – dazu zählt auch das Abspiel von Kurzfilmen
Anträge für die Kinoprogrammprämie können über das FFA-Serviceportal gestellt werden. Die Prämie wird nur auf Antrag gewährt und auch nur dann, wenn ein Kino mindestens 2.500 Prämienpunkte erreicht hat.
Die „Besondere kulturelle Programmarbeit“ gehört neben Zuschauererfolg und Leinwandfaktor zu den Kriterien für die Vergabe der Punkte. Die Teilnahmebedingungen sind komplex, jedoch ist klar:
Kurzfilme bringen als „kultureller Booster“ Prämienpunkte!
Das Kurzfilmabspiel wird in der Kinoprogrammprämie als besondere kulturelle Programmarbeit gewürdigt. Wenn ein Kino nachweislich regelmäßig Kurzfilme zeigt, können die durch Publikumszahlen erreichten Referenzpunkte um 20 % gesteigert werden. Erfreulicherweise gelten das Abspiel von Vorfilmen und das Abspiel von Kurzfilmprogrammen als individuelle Booster.
Kinos, die sowohl einzelne Kurzfilme als auch Programme zeigen, können ihre Referenzpunkte also um 40 % steigern. Entscheidend für die Anzahl der Kurzfilme und Kurzfilmprogramme, die gezeigt werden müssen, ist die Anzahl der Leinwände.
- Abspiel von einzelnen Kurzfilmen (Vorfilm)
Kinos mit 1–2 Leinwänden müssen pro Kalenderjahr 50 Vorstellungen nachweisen
Kinos mit 3 + Leinwänden müssen pro Kalenderjahr 100 Vorstellungen nachweisen - Abspiel von Kurzfilmprogrammen
Kinos mit 1–2 Leinwänden müssen pro Kalenderjahr 6 Vorstellungen nachweisen
Kinos mit 3 + Leinwänden müssen pro Kalenderjahr 12 Vorstellungen nachweisen
Grundlage für die Berechnungen der Prämienpunkte ist immer das Vorjahr. Bei Antragstellung in 2025 kann das Kurzfilmabspiel im Jahr 2024 noch als kultureller Booster Kurzfilm geltend gemacht werden.
Bei Fragen wendet euch unbedingt an die FFA:
Förderreferentin Ruth Strecker: Tel. 030 27577-318
Förderreferent Leszek Pilat: Tel. 030 27577-424
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FÖRDERUNG DER LÄNDERFÖRDERER
(wird laufend ergänzt)
❱❱ Nordmedia
- Förderung von Abspiel und Präsentation
Zur Förderung des Abspiels und der Präsentation von kulturell anspruchsvollen Filmen (z. B. im Rahmen von Filmprogrammreihen, kleinen Filmtagen, Filmtourneeprogrammen, Filmabspielringen), insbesondere von Produktionen, die bereits mit Mitteln der nordmedia Fonds gefördert wurden, können Zuschüsse oder Darlehen vergeben werden. Antragsberechtigt sind die Veranstalter entsprechender Maßnahmen. Die Förderung kann bis zu 80% der förderfähigen Kosten betragen.
Weitere Informationen gibt es hier.
❱❱ Mitteldeutsche Medienförderung
- Förderung von Abspiel und Präsentation
Zur Förderung des Abspiels und der Präsentation von deutschen und europäischen Filmen, insbesondere von Projekten, die mit Mitteln der MDM gefördert wurden, können Zuschüsse oder Darlehen vergeben werden. Antragsberechtigt sind Betreiber von Kinos und Abspielstätten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Film- und Kinoverbände.
Weitere Informationen gibt es hier.