Deutscher Kurzfilmpreis

Einreichung

Seit 2024 können die vorgeschlagenen Filme ausschließlich digital über das Bundesportal eingereicht werden. Deadline für die Anmeldung ist der 1. Juni 2025.

ACHTUNG:
Die Filmschaffenden können ihre Filme ab sofort selbst einreichen, müssen die bewährte Vorauswahl durch zum Vorschlag berechtigte Stellen (Verbände und Einrichtungen des deutschen Films) jedoch nachweisen.
Dies geschieht in Form des Uploads einer Bestätigung, für die ein Vordruck bereitgestellt wird.

Eine Übersicht der vorschlagsberechtigten Stellen findet Ihr hier: www.deutscher-kurzfilm.de

Preiskategorien & Preisgeld


Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:
  • Spielfilm bis 15 Minuten Laufzeit (bisher bis 10)
  • Spielfilm von mehr als 15 Minuten bis 30 Minuten Laufzeit
  • Animationsfilm bis 30 Minuten Laufzeit
  • Experimentalfilm bis 30 Minuten Laufzeit
  • Dokumentarfilm bis 30 Minuten Laufzeit

Zusätzlich vergibt die BKM einen Preis für mittellange Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten.

Von den Jurys ausgewählte Kurzfilme erhalten eine (Förderungs-) Prämie:
  • nominierte Kurzfilme: 15.000 EUR
  • ausgezeichnete Kurzfilme: 30.000 EUR
  • ausgezeichneter mittellanger Film: 20.000 EUR

Wer den Preis erhält, muss die (Förderungs-)Prämien zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.

Preisverleihung

  • wird derzeit von der Kurzfilm Agentur Hamburg organisiert
  • findet immer im Herbst (November) statt

weitere Infos, Merkblätter, FAQs: www.deutscher-kurzfilmpreis.de