Short Tiger

© Filmförderungsanstalt (FFA)
Vorraussetzungen:
Für den SHORT TIGER AWARD können sich Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 5:00 Minuten bewerben, die in besonderer Weise für einen Einsatz als Vorfilm auf der Kinoleinwand geeignet sind. Die Filme sollten entweder an einer Filmhochschule entstanden sein oder von jungen Regietalenten bis 35 Jahre realisiert sein.
Eine Expert*innenjury entscheidet über bis zu fünf Preisträgerfilme und die Vergabe von Preisgeldern in Höhe von jeweils 5.000 Euro, zweckgebunden an die Vorbereitung oder Herstellung eines neuen Films.
Die SHORT TIGER Gewinner werden im Frühjahr 2023 bekannt gegeben, eine Präsentation der Filme vor Kinobetreiber*innen soll danach bei Fachveranstaltungen wie z.B. beim Marché du Film in Cannes und der Filmkunstmesse 2023 in Leipzig erfolgen.
Einreichschluss: 30. November 2022
- Einreichung Hochschulfilme über German Films
- Einreichung freie Produktionen über AG Kurzfilm
Für den SHORT TIGER AWARD können sich Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 5:00 Minuten bewerben, die in besonderer Weise für einen Einsatz als Vorfilm auf der Kinoleinwand geeignet sind. Die Filme sollten entweder an einer Filmhochschule entstanden sein oder von jungen Regietalenten bis 35 Jahre realisiert sein.
Eine Expert*innenjury entscheidet über bis zu fünf Preisträgerfilme und die Vergabe von Preisgeldern in Höhe von jeweils 5.000 Euro, zweckgebunden an die Vorbereitung oder Herstellung eines neuen Films.
Die SHORT TIGER Gewinner werden im Frühjahr 2023 bekannt gegeben, eine Präsentation der Filme vor Kinobetreiber*innen soll danach bei Fachveranstaltungen wie z.B. beim Marché du Film in Cannes und der Filmkunstmesse 2023 in Leipzig erfolgen.
Einreichschluss: 30. November 2022
- Einreichung Hochschulfilme über German Films
- Einreichung freie Produktionen über AG Kurzfilm