Kurzfilmförderung
Bedingt durch das föderale System stehen für Kurzfilmschaffende auf Bundes- sowie auf regionaler Ebene Fördermittel für die Herstellung ihrer Kurzfilme bereit. Wir geben einen Überblick, welche Förderungen es in Deutschland auf den unterschiedlichen Ebenen gibt und was man ggf. beachten muss.
Außerdem geben die PDFs unten einen Einblick dazu, was man als Filmemacher*in u.a. über die Referenzförderung der FFA wissen sollte – wem steht diese unter welchen Voraussetzungen zu, wie wird die Fördersumme berechnet, wer ist bei der FFA zuständig, … ?
Hier werden einige für das Thema wesentliche Teile des FFG zitiert und erklärt. Es kann natürlich kein Anspruch auf Vollständigkeit bestehen.
>> ACHTUNG: Mitte Dezember 2024 wurde ein neues Filmförderungsgesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Die dazugehörige Übergangsrichtlinie D.6 ist ebenfalls in Kraft getreten.
>> WICHTIG: Mit dem FBW-Prädikat können keine Referenzpunkte mehr gesammelt werden!
Bei Fragen zu den aktuell geltenden Bestimmungen wendet Euch bitte an die Kolleg*innen der FFA.