Kurzfilmförderung

ACHTUNG: Mitte Dezember 2024 wurde ein neues Filmförderungsgesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Die dazugehörige Übergangsrichtlinie D.6 ist ebenfalls in Kraft getreten.
WICHTIG: Mit dem FBW-Prädikat können keine Referenzpunkte mehr gesammelt werden!

Empfang mit Personen. Im Hintergrund sind die Logos von Förderern und German Films zu sehen. © AG Kurzfilm

Die Kurzfilmförderung in Deutschland ist durch das föderale System geprägt und erfolgt auf mehreren Ebenen: Bund und Länder bieten jeweils spezifische Förderprogramme für Kurzfilme an. Dabei reicht das Spektrum von automatisierten Referenzförderungen über Projektförderungen bis hin zu gezielten Maßnahmen für Talentfilm.

Schnelleinstieg:

Filmförderung des Bundes

Seit dem 1. Januar 2025 führt die  Filmförderungsanstalt FFA die Filmförderungsprogramme auf Bundesebene eigenverantwortlich unter ihrem Dach durch: die Filmförderung nach dem novellierten  Filmförderungsgesetzes (FFG 2025) , die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes , den Deutschen Filmförderfonds DFFF und den German Motion Picture Fund GMPF. Die FFA als Filmförderung des Bundes nimmt Anträge auf Förderung über das neueingeführte Serviceportal an, bei dem sich jede*r Antragsteller*in mit einem Account registrieren muss.

Referenzfilmförderung

Die FFA fördert Hersteller*innen von Kurzfilmen und nicht programmfüllenden Kinderfilmen über eine nachträgliche Förderung, die Referenzfilmförderung. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die zur Herstellung neuer Projekte verwendet werden können. Die Förderung ist automatisiert auf Basis von Referenzpunkten. Weitere Details, Hinweise und Ansprechpartner*innen finden sich in den PDFs bzw. auf der Website der FFA.

PDF: Referenzförderung FFG
PDF: Richtlinie D.6 (mit Festivalliste)

Jurybasierte kulturelle Filmförderung

Die FFA vergibt im Auftrag des Bundes projektbezogene Förderung für künstlerisch herausragende Kurzfilme bis 30 Minuten. Gefördert werden alle Formen – inklusive Animation und Experimentalfilm – mit „erhebliche deutscher kulturellen Prägung“. Die Förderung beträgt bis zu 40.000 Euro und wird zweimal jährlich (im Juli und September) auf Grundlage einer Juryentscheidung vergeben. Anträge müssen vor Drehbeginn über das FFA-Serviceportal gestellt werden. Kurzfilme sind von den ökologischen Mindeststandards ausgenommen.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen sind auf der Website der FFA  zu finden.

Kuratorium junger deutscher Film

Im Zuge der Reform der Filmförderung des Bundes wird eine Produktionsförderung für Talentfilm durch den Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geschaffen. Zuständig für die Durchführung ist künftig das Kuratorium junger deutscher Film. Die Förderung richtet sich an Kurzfilme sowie programmfüllende Spiel-, Dokumentar- und Kinderfilme. Haushaltsbedingt verzögert sich der Start der Talentförderung beim Kuratorium junger deutscher Film. Übergangsweise können bis zum Ende der vorläufigen Haushaltsführung 2025 Anträge bei der FFA gestellt werden, die seit dem 1. Januar 2025 die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes vollständig umsetzt.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen finden sich auf der Website des Kuratoriums junger deutscher Film

Zweckgebundene Preisgelder

Auch Filmpreise können eine Form der Förderung darstellen, wenn sie mit zweckgebundenen Preisgeldern verbunden sind. Diese Mittel dienen nicht der allgemeinen Würdigung, sondern müssen in ein neues Filmprojekt investiert werden. Zu den wichtigsten Auszeichnungen mit projektbezogenen Preisgeldern zählen der Deutsche Kurzfilmpreis (BKM) und der Kurzfilmpreis Short Tiger (FFA).

  • Deutscher Kurzfilmpreis
    Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis auf Vorschlag einer Jury. Insgesamt werden jährlich 255.000 Euro für Nominierungen und die Filmpreise in Gold sowie zusätzlich 20.000 Euro für den besten mittellangen Film vergeben. Die Prämien sind zweckgebunden für die Herstellung, Projektentwicklung oder Projektvorbereitung eines neuen Films mit künstlerischer Qualität zu verwenden.
    Weitere Informationen auf unserer Website und auf der Seite des BKM .
  • Kurzfilmpreis Short Tiger
    Für den SHORT TIGER AWARD konnten sich Kurzfilme mit einer Länge von bis zu sieben Minuten bewerben, die in besonderer Weise für einen Einsatz als Vorfilm auf der Kinoleinwand geeignet sind. Ausgezeichnet werden bis zu 5 Filme mit jeweils 5.000 €, zweckgebunden an die Vorbereitung oder Herstellung eines neuen Films.
    Weitere Informationen auf unserer Website und auf der Seite der FFA .

Regionale Filmförderung und Kulturstiftungen der Länder

Neben der Bundesförderung bieten auch die Bundesländer Fördermöglichkeiten für Kurzfilme.
Regionale Filmförderungen sind meist spezialisierte Förderinstitutionen, die direkt auf die Film- und Medienbranche ausgerichtet sind. Sie vergeben Mittel für die Produktion, Entwicklung und oft auch für Vertrieb und Marketing von Filmen. Dabei liegt der Fokus häufig auf der Förderung der regionalen Filmwirtschaft, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung von Netzwerken innerhalb der Filmbranche.

Bei den regionalen Förderungen gilt das Prinzip der regionalen Effekte. D.h. dass mindestens 100% von der Fördersumme, meist ist es mehr, in der Region ausgegeben werden muss. Zudem muss der Antragsteller in der Region gemeldet sein, Ausnahmen sind möglich, variieren aber von Förderung zu Förderung.

Kulturstiftungen der Länder hingegen haben einen breiteren kulturellen Auftrag und fördern unterschiedliche Kunstformen, darunter Film, aber auch bildende Kunst, Musik, Theater oder Literatur. Ihre Filmförderung richtet sich oft an künstlerisch anspruchsvolle oder experimentelle Projekte, die nicht unbedingt kommerziell ausgerichtet sind. Die Förderung kann projektbezogen oder institutionell sein und zielt häufig darauf ab, kulturelle Vielfalt und Innovation zu unterstützen.

Liste der Filmförderer