[FFA] Position der AG Kurzfilm zur Novellierung des FFG
Für die Novellierung des FFG, welches ursprünglich am 1. Januar 2024 in Kraft treten sollte, wurde die AG Kurzfilm, wie andere Verbände und Interessengruppen der Filmwirtschaft, um Stellungnahme gebeten.
Wir als AG Kurzfilm sehen keinen Sinn mehr darin, alle 5 Jahre dieselben Vorschläge und Forderungen zu unterbreiten, sondern die Notwenigkeit einer grundlegenden Neuausrichtung der Filmförderung in Deutschland.
Wir verweisen in unserer Stellungnahme gleichzeitig auf die der Initiative Zukunft Kino + Film, in der die AG Kurzfilm gemeinsam mit den anderen unterzeichnenden Verbänden ausführlich auf die aus unserer Sicht generellen Probleme der Filmförderung eingehen.
Nach Fokusrunden mit Branchenvertreter*innen wurde die Geltungsdauer des aktuellen FFG von Ende 2023 auf Ende 2024 verlängert. Begründet wurde dies u.a. mit erheblichen Unsicherheiten bezüglich des Abgabeaufkommens als auch mit der Notwendigkeit einer differenzierten Gesamtschau nicht nur bestehender, sondern auch etwaiger neuer Förderinstrumente.
Der nächste Referentenentwurf wird im Juli 2023 erwartet. Im Anschluss wird eine neue Stellungnahme erfolgen.