Gesetzgebung & Richtlinien

Die AG Kurzfilm engagiert sich aktiv in politischen und gesetzgeberischen Prozessen rund um die Filmförderung in Deutschland. Im Zentrum stehen dabei das Filmförderungsgesetz (FFG) sowie die Richtlinien zur kulturellen Filmförderung (RL KFF), die von dem Beauftragten des Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) als Regelwerk für die steuerbasierte Filmförderung herausgegeben und regelmäßig aktualisiert werden.

Seit dem 1. Januar 2025 führt die Filmförderungsanstalt FFA die Filmförderungsprogramme auf Bundesebene eigenverantwortlich unter ihrem Dach durch: die Filmförderung nach dem novellierten  Filmförderungsgesetzes (FFG 2025), die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes, den Deutschen Filmförderfonds DFFF und den German Motion Picture Fund GMPF. Die FFA als Filmförderung des Bundes nimmt Anträge auf Förderung über das neueingeführte Serviceportal an, bei dem sich jede*r Antragsteller*in mit einem Account registrieren muss. Die Förderinstrumente verfolgen das Ziel, den deutschen Film sowohl als Kulturgut als auch als Wirtschaftsgut zu stärken – auch mit Blick auf die internationale Sichtbarkeit.

Die AG Kurzfilm bringt sich mit Stellungnahmen, Konzeptpapieren und Kommentierungen in diese Reformprozesse ein. Sie setzt sich dafür ein, dass Kurzfilme angemessen berücksichtigt werden.


Hinweis: An dieser Stelle geht es ausschließlich um die politische Diskussion der Filmfördergesetzgebung. Ausführliche Informationen zur Kurzfilmförderung gibt es hier.